Landesgebührengesetz
| Erster Abschnitt - Allgemeine Grundsätze (§§ 1 - 2) |
(1) Eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
(2) Eine öffentliche Leistung ist behördliches Handeln. Öffentliche Leistungen einer Behörde liegen auch dann vor, wenn ein Einverständnis der Behörde nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist als erteilt gilt.
(3) Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird. Insbesondere gehört dazu auch die verantwortliche Veranlassung einer öffentlichen Leistung.
(4) Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner auferlegt werden.
(5) Auslagen sind Ausgaben, die die Behörde Dritten bezahlt, um die öffentliche Leistung erbringen zu können.
(6) Verwaltungskosten sind solche, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähig sind, insbesondere Personal- und Sachkosten, kalkulatorische Kosten einschließlich entsprechender Gemeinkostenanteile.
Rechtsprechung zu § 2 LGebG
58 Entscheidungen zu § 2 LGebG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde
- VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 1 S 1596/00
Höhe der Widerspruchsgebühr
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
Gebühr für hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz; ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93
Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a ...
- VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 1509/10
BImSchG § 13 steht Erhebung separater Verwaltungsgebühren nicht entgegen; ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03
Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 24.09.2003 - 2 K 2217/02
Gebührenpflichtige Amtshandlungen
- VG Freiburg, 24.09.2003 - 2 K 2217/02
- VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
Kopien aus einer Personalakte
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer ...
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Querverweise
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Benutzungsgebühren
- Gebühren für öffentliche Leistungen und für die Tätigkeit des Gutachterausschusses
- § 11 (Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren)
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