Baden-Württemberg
geändert durch Gesetz vom 03.03.2009 (GBl. S. 81) m.W.v. 07.03.2009
Landesnichtraucherschutzgesetz
Gesetz vom 25.07.2007 (GBl. S. 337), in Kraft getreten am 01.08.2007geändert durch Gesetz vom 03.03.2009 (GBl. S. 81) m.W.v. 07.03.2009
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Rauchfreiheit in Schulen
§ 3 Rauchfreiheit in Jugendhäusern
§ 4 Rauchfreiheit in Tageseinrichtungen für Kinder
§ 5 Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
§ 6 Rauchfreiheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten
§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten
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