Baden-Württemberg

Landesnichtraucherschutzgesetz

Gesetz vom 25.07.2007 (GBl. S. 337), in Kraft getreten am 01.08.2007
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Rauchfreiheit in Schulen
§ 3 Rauchfreiheit in Jugendhäusern
§ 4 Rauchfreiheit in Tageseinrichtungen für Kinder
§ 5 Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
§ 6 Rauchfreiheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten
§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten

Rechtsberatung

  • Sofortige Rechtsauskunft zum LNRSchG bei frag-einen-anwalt.de
    Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht