Baden-Württemberg
Landesordnungswidrigkeitengesetz
Gesetz vom 08.02.1978 (GBl. S. 102)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 195) m.W.v. 01.09.2009
Landesordnungswidrigkeitengesetz
(Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten)
Gesetz vom 08.02.1978 (GBl. S. 102)zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 195) m.W.v. 01.09.2009
Erster TeilAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Verbleib der Geldbußen und Verwarnungsgelder
§ 3 Erwerb eingezogener Gegenstände
§ 4 Notwendige Auslagen
§ 5 Erstattung von Auslagen
§ 6 Ersatzpflicht für Verfolgungsmaßnahmen
Zweiter Teil (§§ 7 - 16)
Erster AbschnittEinzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 7 - 14)
§ 7 Ordnungswidrigkeiten im Lotteriewesen
§ 8 Schutz von Wappen und Flaggen
§ 9 Verhütung von Unfällen
§ 10 Verhütung von Bränden
§ 11 Verwendung von Selbstschussgeräten und anderen Geräten
§ 12 Parken auf Privatgrundstücken
§ 13 Schutz öffentlicher Straßen
§ 14 Erlass von Polizeiverordnungen
Zweiter Abschnitt
Dritter TeilSchlussvorschriften (§§ 17 - 20)
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