Lebenspartnerschaftsgesetz
Abschnitt 2 - Wirkungen der Lebenspartnerschaft (§§ 2 - 11) |
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__paste_bez____paste_norm__ Lebenspartnerschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/LPartG/__paste_norm__.html)
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§ 2Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
§ 3Lebenspartnerschafts-
name § 4Umfang der Sorgfaltspflicht § 5Verpflichtung zum Lebenspartnerschafts-
unterhalt § 6Güterstand § 7Lebenspartnerschafts-
vertrag § 8Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen § 9Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners § 10Erbrecht § 11Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft
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name § 4Umfang der Sorgfaltspflicht § 5Verpflichtung zum Lebenspartnerschafts-
unterhalt § 6Güterstand § 7Lebenspartnerschafts-
vertrag § 8Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen § 9Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners § 10Erbrecht § 11Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft
Rechtsprechung zu § 4 LPartG
2 Entscheidungen zu § 4 LPartG in unserer Datenbank:
- BGH, 24.03.2009 - VI ZR 79/08
Haftungsmaßstab bei einem Unfall unter Ehegatten beim Wasserski
- VG Köln, 06.06.2012 - 23 K 4632/09
Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung gegenüber einem ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 4 LPartG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 277 (Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten)