Hat der Verleger eines periodischen Druckwerks oder der Verantwortliche (§ 8 Abs. 2 Satz 4) für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so hat er diese Veröffentlichung, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist, deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen.
Rechtsprechung zu § 10 LPresseG
3 Entscheidungen zu § 10 LPresseG in unserer Datenbank:
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Köln, Frankfurt, Dresden, Hamburg, Düsseldorf
26.09.2012
26.09.2012
Geistiges Eigentum und Informationstechnologie - Schwerpunkt Patentrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer
Freshfields Bruckhaus Deringer
Düsseldorf
27.09.2012
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht