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Beschlagnahme zur Beweissicherung

Auf die Beschlagnahme einzelner Stücke eines Druckwerks zur Sicherung des Beweises finden die §§ 13 bis 18 keine Anwendung.

Literatur im Internet zu § 19 LPresseG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 19 LPresseG:
    LPresseG
      § 23 (Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung

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