Baden-Württemberg
Landesumweltinformationsgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 07.03.2006 (GBl. S. 50), in Kraft getreten am 14.02.2005 (rückwirkend) bzw. 14.03.2006Amtliche Anmerkung
Dieses Gesetz (= Artikelgesetz, als dessen Artikel 1 das Landesumweltinformationsgesetz erlassen wurde, d.Red.) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
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