Baden-Württemberg
Landesverwaltungsgesetz
Artikel 4 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.01.2009Erster Teil
§ 1 Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden
Zweiter Teil
§ 2 Dienst- und Fachaufsicht
§ 3 Inhalt der Dienst- und der Fachaufsicht
§ 4 Aufgabenübertragung
§ 5 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
§ 6 Verwaltungsdaten
Dritter TeilVerwaltungsbehörden (§§ 7 - 26)
Erster AbschnittOberste Landesbehörden (§§ 7 - 9)
Zweiter AbschnittAllgemeine Verwaltungsbehörden (§§ 10 - 22)
Erster UnterabschnittEinteilung (§ 10)
§ 10 Allgemeine Verwaltungsbehörden
Zweiter UnterabschnittRegierungspräsidien (§§ 11 - 14)
§ 11 Regierungsbezirke und Regierungspräsidien
§ 12 Gebiet der Regierungsbezirke
§ 13 Aufgaben
§ 14 Aufsicht
Dritter UnterabschnittUntere Verwaltungsbehörden (§§ 15 - 22)
§ 15 Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen
§ 16 Gemeinsame Durchführung von Aufgaben
§ 17 Verwaltungsgemeinschaften
§ 18 Aufgaben
§ 19 Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und der Verwaltungsgemeinschaften
§ 20 Aufsicht über die Landratsämter
§ 21 Aufsicht über die Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften
§ 22 Vorgaben zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung
Dritter AbschnittBesondere Verwaltungsbehörden (§§ 23 - 26)
Vierter Teil
Literatur im Internet zum LVG
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