Sie sehen hier das Landesverwaltungsgesetz in der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab.

Landesverwaltungsgesetz

   Dritter Teil - Verwaltungsbehörden (§§ 7 - 26)   
   Zweiter Abschnitt - Allgemeine Verwaltungsbehörden (§§ 10 - 22)   
   Erster Unterabschnitt - Einteilung (§ 10)   
§ 10
Allgemeine Verwaltungsbehörden

Allgemeine Verwaltungsbehörden sind die Regierungspräsidien und die unteren Verwaltungsbehörden.

Literatur im Internet zu § 10 LVG

Querverweise

Auf § 10 LVG verweisen folgende Vorschriften:
    LVG
      Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
        § 1 (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)

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