Landesverwaltungsgesetz

   2. Teil - Die Verwaltungsbehörden (§§ 2 - 19)   
   1. Abschnitt - Allgemeines (§ 2)   
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Die Verwaltungsbehörden gliedern sich in die obersten Landesbehörden (§§ 3 bis 5a), die allgemeinen Verwaltungsbehörden (§§ 6 bis 16) und die besonderen Verwaltungsbehörden (§§ 17 bis 19).

Literatur im Internet zu § 2 LVG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 2 LVG:

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