Landesverwaltungsgesetz

   3. Teil - Aufsicht (§§ 20 - 25a)   
   1. Abschnitt - Aufsicht über die staatlichen Verwaltungsbehörden (§§ 20 - 24)   
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Dienst- und Fachaufsicht

Die staatlichen Verwaltungsbehörden unterliegen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.

Literatur im Internet zu § 20 LVG

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