Landesverwaltungsgesetz

   2. Teil - Die Verwaltungsbehörden (§§ 2 - 19)   
   3. Abschnitt - Die allgemeinen Verwaltungsbehörden (§§ 6 - 16)   
   1. Unterabschnitt - Einteilung (§ 6)   
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Allgemeine Verwaltungsbehörden sind die Regierungspräsidien und die unteren Verwaltungsbehörden.

Literatur im Internet zu § 6 LVG

Querverweise

Auf § 6 LVG verweisen folgende Vorschriften:
    LVG
      Die Verwaltungsbehörden
        Allgemeines

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