Sie sehen hier das Landesverwaltungsgesetz in der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab.

Landesverwaltungsgesetz

   Dritter Teil - Verwaltungsbehörden (§§ 7 - 26)   
   Erster Abschnitt - Oberste Landesbehörden (§§ 7 - 9)   
§ 7
Einteilung

Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien und der Rechnungshof.

Rechtsprechung zu § 7 LVG

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Literatur im Internet zu § 7 LVG

Querverweise

Auf § 7 LVG verweisen folgende Vorschriften:
    LVG
      Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
        § 1 (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)
Redaktionelle Querverweise zu § 7 LVG:

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