Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
| 3. Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten (§§ 18 - 28) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 18 - 22) |
Rechtsprechung zu § 18 LVwVG
2 Entscheidungen zu § 18 LVwVG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 20.09.2007 - 1 K 1764/07
Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums; Anforderung an die substantiierte ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 2781/02
Vergabe - Hat die Ersatzvornahme Vorrang vor dem Zwangsgeld?
Literatur im Internet zu § 18 LVwVG
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