Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
| 3. Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten (§§ 18 - 28) |
| 2. Abschnitt - Die einzelnen Zwangsmittel (§§ 23 - 26) |
Rechtsprechung zu § 25 LVwVG
3 Entscheidungen zu § 25 LVwVG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
GoA durch eine Behörde
- VG Freiburg, 09.12.1996 - 10 K 2260/95
Rechtliche Einstufung des behördlichen Handelns bei einem Ortstermin (mündliche ...
Literatur im Internet zu § 25 LVwVG
Querverweise
Auf § 25 LVwVG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Die Kosten der Polizei
- § 83a (Zurückbehaltungsbefugnis)
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