Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34) |
| Abschnitt 1 - Verfahrensgrundsätze (§§ 9 - 30) |
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist, insbesondere wenn
| 1. | eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint; | |
| 2. | durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde; | |
| 3. | von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll; | |
| 4. | die Behörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will; | |
| 5. | Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen. |
(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
Rechtsprechung zu § 28 LVwVfG
161 Entscheidungen zu § 28 LVwVfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; ...
- VG Freiburg, 09.01.2008 - 4 K 2244/07
Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Namensänderung - Anhörung durch ...
- VG Stuttgart, 17.07.2002 - 3 K 396/02
Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehung bei Verletzung der Anhörungs- und der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 07.07.2002 - 3 K 396/02
Fahrerlaubnisentziehung; Verletzung der Anhörungspflicht und ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02
Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren ...
- VG Stuttgart, 07.07.2002 - 3 K 396/02
- VG Karlsruhe, 26.06.2006 - 6 K 2361/05
Ausschluss eines ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen; Anhörung
- VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06
Zweifel an der Geeignetheit eines Lehrers an einer Privatschule nach einmaligem ...
- VG Freiburg, 12.03.2009 - 4 K 1027/08
Rücknahme einer bestandskräftigen wasserrechtlichen Genehmigung
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Querverweise
- LVwVfG
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Verwaltungsakt
- Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 47 (Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes)
- Schlußvorschriften
- § 97 (Sonderregelung für Verteidigungs- und Notstandsangelegenheiten)
- LVwVfG
- Verwaltungsakt
- Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 45 I Nr. 3, III (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- §§ 1 ff (Geltungsbereich) (zu § 28 II Nr. 5)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
- § 71 (Anhörung)