Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 1 - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 35 - 42a) |
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
| 1. | soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift; | |
| 2. | soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist; | |
| 3. | wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erläßt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist; | |
| 4. | wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt; | |
| 5. | wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben wird. |
Rechtsprechung zu § 39 LVwVfG
10 Entscheidungen zu § 39 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - 1 S 2079/92
Feuerwehreinsatz wegen Ammoniakunfalls
- VG Stuttgart, 08.06.2001 - 5 K 3662/99
Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Begründungspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
Ablehnung einer Bewerbung für das Lehramt
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - 5 S 1222/90
Fall der Ausübung des der Oberfinanzdirektion durch NatSchG BW § 46 eingeräumten ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1983 - 10 S 1052/82
Waffenbesitzverbot; zur Begründung von Ermessensentscheidungen; ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1983 - 1 S 133/82
Obdachloseneinweisung; zur Begründung der Beschlagnahmeanordnung
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1983 - 10 S 1346/82
Ausbildungszuschuß; Widerruf von Zuwendungsbescheiden; zum Umfang der Begründung ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 3 S 2273/90
Zur Rechtmäßigkeit einer Auflage, Stellplätze aus Rasengittersteinen ...
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82
Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei ...
- BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
Literatur im Internet zu § 39 LVwVfG
Querverweise
- LVwVfG
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Besondere Verfahrensarten
- Förmliches Verwaltungsverfahren
- § 69 (Entscheidung)
- Schlußvorschriften
- § 97 (Sonderregelung für Verteidigungs- und Notstandsangelegenheiten)
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 58 I 4 (Baugenehmigung) (zu § 39 II Nr. 1)
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