Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
Literatur im Internet zu § 62 LVwVfG
Querverweise
Auf § 62 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 26 (Ablösung)
Rechtsberatung
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