Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil I - Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (§§ 1 - 8e) |
| Abschnitt 2 - Amtshilfe (§§ 4 - 8) |
(1) Die Zulässigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden soll, richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.
(2) Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.
Rechtsprechung zu § 7 LVwVfG
10 Entscheidungen zu § 7 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94
Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen; ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung
- VG Sigmaringen, 06.03.2002 - 6 K 368/02
Gerichtliche Durchsuchungsanordnung zwecks Vollstreckung
- VG Karlsruhe, 09.08.2001 - 4 K 1884/01
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 11 S 1319/06
Abschiebehaft; Amtshilfeersuchen der Ausländerbehörde; Verwaltungsrechtsweg
- VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
Polizeiliche Beschlagnahme rechtswidrig genutzter Wohnwagen; "Wagenburg"
- OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
Rechtsweg zum Verwaltungsgericht: Antrag der Ausländerbehörde auf Erlass einer ...
- VG Freiburg, 29.09.1992 - 2 K 1421/92
Abwasserschacht - §§ 36 Abs. 2, 2 Abs. 2 FwG, Auswahlermessensausübung
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990 - 1 S 282/90
Amtshilfeverweigerung mit der Begründung, daß zugrundeliegende Verfahren sei ...
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Querverweise
- LVwVfG
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Europäische Verwaltungszusammenarbeit
- § 8a (Grundsätze der Hilfeleistung)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 4 (Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe)
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