Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
Rechtsprechung zu § 9 LVwZG
24 Entscheidungen zu § 9 LVwZG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.1993 - 5 S 567/93
Unanwendbarkeit des VwZG BW § 9 Abs 2 auf Widerspruchsfristen; ...
- VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99
Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Heilung; Klagfrist; Ausweisung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 3 S 174/95
Ausschluß der Heilung von Zustellungsmängeln trotz tatsächlichen Zugangs
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.1980 - III 1381/79
Zwangsgeldandrohung für mehrere Auflagen - Zustellung an Eheleute - ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 8 S 3669/88
Zustellung eines an Ehegatten gerichteten Verwaltungsaktes; Störer bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1986 - 14 S 2037/86
Zustellungsempfangsberechtigter
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 11 S 2342/93
Mindestanforderung an den Aushang der Benachrichtigung bei öffentlicher ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1996 - 4 S 2427/95
Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes - formlose Bekanntgabe; Verwirkung der Rüge ...
- VG Karlsruhe, 15.09.2003 - 5 K 2197/03
Entscheidung zur Fortführung eines Zwangspensionierungsverfahrens wegen ...
- VG Karlsruhe, 13.02.2008 - 9 K 4351/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis; Statthaftigkeit des ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen