Landeswohnraumförderungsgesetz
(Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen)
Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GBl. S. 581), in Kraft getreten am 01.01.2008
Erster AbschnittAllgemeines (§§ 1 - 9)
§ 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen
§ 2 Fördergrundsätze
§ 3 Bindungen geförderter Objekte
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Umsetzung des Förderauftrags
§ 6 Fördertatbestände
§ 7 Fördermittel
§ 8 Förderempfänger
§ 9 Aufgaben und Zuständigkeiten
Zweiter AbschnittFördermethodik (§§ 10 - 14)
§ 10 Fördervoraussetzungen
§ 11 Förderausschlüsse
§ 12 Einkommen
§ 13 Förderzusage
§ 14 Zusätzliche Förderung
Dritter AbschnittBindungs- und Sicherungsrecht (§§ 15 - 24)
§ 15 Überlassung von Mietwohnraum
§ 16 Bestand der Bindungen
§ 17 Sicherung der Belegungsbindung
§ 18 Sicherung der Bindung zur Selbstnutzung
§ 19 Sicherung der höchstzulässigen Miete (Mietbindung)
§ 20 Sonstige Vorschriften der Sicherung, datenschutz-rechtliche Bestimmungen, Betretungsrecht
§ 21 Freistellung von Belegungsbindungen
§ 22 Mittelbare Belegung durch Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
§ 23 Zweck und Beteiligte des Kooperationsvertrages
§ 24 Gegenstände des Kooperationsvertrages
Vierter AbschnittFolgen von Verstößen (§§ 25 - 28)
§ 25 Naturalrestitution bei ungenehmigter Zweckänderung
§ 26 Geldleistungen bei Verstößen
§ 27 Bußgeldvorschriften
§ 28 Kündigung des Darlehensvertrages bei Aufhebung der Förderzusage
Fünfter Abschnitt
§ 29 Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 30 Überleitungsbestimmungen für Maßnahmen und Entscheidungen nach altem Recht
§ 31 Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes
§ 32 Überleitung der Regelungen über die Kostenmiete und Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
§ 33 Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen
§ 34 Unanwendbarkeit von Bundesrecht
§ 35 Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes
Literatur im Internet zum LWoFG
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