Landeswohnraumförderungsgesetz
| Vierter Abschnitt - Folgen von Verstößen (§§ 25 - 28) |
Die Aufhebung der Förderzusage berechtigt die Bewilligungsstelle zur Kündigung des Darlehensvertrages. Bei einer Aufhebung der Förderzusage kann das zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kündigung des Darlehensvertrages durch die Darlehen gewährende Stelle verlangen.
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Weitere Stellenangebote

Ausgewählte Stellenangebote:
Volljuristen (m/w) mit Schwerpunkt im Zivilrecht
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
Wuppertal
22.09.2012
22.09.2012
Justiziar in der Rechtsabteilung (m/w) Schwerpunkt Urheberrecht / allg. Zivil- und Vertragsrecht
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
Bayern
23.09.2012
23.09.2012
Köln
28.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote