Baden-Württemberg
geändert durch Gesetz vom 10.11.2009 (GBl. S. 628) m.W.v. 01.03.2010
Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg
Artikel 1 des Gesetzes vom 14.02.2007 (GBl. S. 135), in Kraft getreten am 06.03.2007geändert durch Gesetz vom 10.11.2009 (GBl. S. 628) m.W.v. 01.03.2010
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ladenöffnungszeiten
§ 3a Verkauf alkoholischer Getränke
§ 4 Apotheken
§ 5 Tankstellen
§ 6 Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätzen, Personenbahnhöfen und in Fährhäfen
§ 7 Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte
§ 8 Weitere Verkaufssonntage
§ 9 Besondere Warengruppen
§ 10 Marktverkehr
§ 11 Ausnahmen im öffentlichen Interesse
§ 12 Besonderer Arbeitnehmerschutz
§ 13 Aufsicht und Auskunft
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 16 Straftaten
§ 17 Verhältnis zu anderen Normen
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