Baden-Württemberg

Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg

Artikel 1 des Gesetzes vom 14.02.2007 (GBl. S. 135), in Kraft getreten am 06.03.2007

geändert durch Gesetz vom 10.11.2009 (GBl. S. 628) m.W.v. 01.03.2010

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Ladenöffnungszeiten

§ 3a Verkauf alkoholischer Getränke

§ 4 Apotheken

§ 5 Tankstellen

§ 6 Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätzen, Personenbahnhöfen und in Fährhäfen

§ 7 Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte

§ 8 Weitere Verkaufssonntage

§ 9 Besondere Warengruppen

§ 10 Marktverkehr

§ 11 Ausnahmen im öffentlichen Interesse

§ 12 Besonderer Arbeitnehmerschutz

§ 13 Aufsicht und Auskunft

§ 14 Zuständigkeit

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

§ 16 Straftaten

§ 17 Verhältnis zu anderen Normen

Literatur im Internet zum LadÖG

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