Baden-Württemberg

Mittelstandsförderungsgesetz
(Gesetz zur Mittelstandsförderung)

Gesetz vom 19.12.2000 (GBl. S. 754)
Erster Teil
Allgemeines (§§ 1 - 3)
§ 1 Zweck
§ 2 Allgemeine Bindung der öffentlichen Hand
§ 3 Vorrang der privaten Leistungserbringung
Zweiter Teil
1. Abschnitt
§ 4 Adressaten und Kernbereiche der Förderung, Ausführungsbestimmungen
§ 5 Hilfe zur Selbsthilfe
§ 6 Koordinierung der Förderung
§ 7 Finanzierung der Förderung
2. Abschnitt
§ 8 Träger der Maßnahmen
§ 9 Berufliche Bildung
§ 10 Existenzgründungen, Betriebsübernahmen
§ 11 Unternehmensberatung
§ 12 Wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung
§ 13 Erschließung ausländischer Märkte
§ 14 Mittelstandsuntersuchungen
§ 15 Kooperation
§ 16 Messen und Ausstellungen
§ 17 Wirtschaftsinformation
§ 18 Sonstige Fördermaßnahmen
3. Abschnitt
§ 19 Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften
§ 20 Rückbürgschaften
§ 21 Finanzhilfen bei Kapitalbeteiligungen
4. Abschnitt
§ 22 Beteiligung an öffentlichen Aufträgen
Dritter Teil
§ 23 Zuständigkeiten
§ 24 Mittelstandsbericht, Evaluation
§ 25 Änderung der Gemeindeordnung
§ 26 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum MFG

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