Mittelstandsförderungsgesetz

   Zweiter Teil - Fördermaßnahmen (§§ 4 - 22)   
   2. Abschnitt - Überbetriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Leistungskraft (§§ 8 - 18)   
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Existenzgründungen, Betriebsübernahmen

Das Land fördert Maßnahmen zur Information, Qualifizierung, Beratung und Betreuung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen.

Literatur im Internet zu § 10 MFG

Querverweise

Auf § 10 MFG verweisen folgende Vorschriften:
    MFG
      Fördermaßnahmen
        Fördergrundsätze
          § 4 (Adressaten und Kernbereiche der Förderung, Ausführungsbestimmungen)

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