(1) Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften der §§ 1 bis 9 abweichen, sind unwirksam, es sei denn, daß der Mieter während des Bestehens des Mietverhältnisses einer Mieterhöhung um einen bestimmten Betrag zugestimmt hat.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann der Mietzins für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung eines gestaffelten Mietzinses darf nur einen Zeitraum bis zu jeweils zehn Jahren umfassen. Während dieser Zeit ist eine Erhöhung des Mietzinses nach den §§ 2, 3 und 5 ausgeschlossen. Der Mietzins muß jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Der jeweilige Mietzins oder die jeweilige Erhöhung muß betragsmäßig ausgewiesen sein. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters ist unwirksam, soweit sie sich auf einen Zeitraum von mehr als vier Jahren seit Abschluß der Vereinbarung erstreckt.
(3) Die Vorschriften der §§ 1 bis 9 gelten nicht für Mietverhältnisse
| 1. | über preisgebundenen Wohnraum, soweit nicht in § 2 Abs. 1a Satz 2 etwas anderes bestimmt ist, | |
| 2. | über Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist, | |
| 3. | über Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist, | |
| 4. | über Wohnraum, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist. |
Rechtsprechung zu § 10 MHG
112 Entscheidungen zu § 10 MHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 344/04
Mietrecht - Staffelmiete: Folgen eines überlangen Kündigungsausschlusses
- OLG Karlsruhe, 13.11.1989 - 9 REMiet 1/89
- BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 316/03
Mietrecht - Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters
- OLG Koblenz, 05.06.1981 - 4 W - RE - 248/81
- BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
- OLG Braunschweig, 29.03.1985 - 1 UH 1/85
- BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 218/04
Mietrecht - Kündigung eines Staffelmietvertrages und Abwendung der Vollstreckung
- BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
Mietrecht - Staffelmiete: Mehr als vierjähriger Kündigungsverzicht unwirksam!
- OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
- LG Berlin, 22.09.2006 - 64 S 198/06
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