Das Miethöhegesetz ist zum 1.9.2001 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 557 ff. BGB.

Miethöhegesetz

Gliederung
Außer Kraft
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§ 8

(weggefallen)

Hinweis:

§ 8 MHG lautete bis zum 1.8.2001:

Hat der Vermieter seine Erklärungen nach den §§ 2 bis 7 mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt, so bedarf es nicht seiner eigenhändigen Unterschrift.

Aufgehoben durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001 (BGBl. I S. 1542) mit Wirkung vom 01.08.2001 Gesetzesbegründung verfügbar

Rechtsprechung zu § 8 MHG

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