Europarat

Europäische Menschenrechtskonvention
(Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten)

Vom 04.11.1950

Zuletzt geändert durch Protokoll Nr. 15 vom 24.6.2013 m.W.v. 1.8.2021

Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Abschnitt I

Art. 2 Recht auf Leben

Art. 3 Verbot der Folter

Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

Art. 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit

Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

Art. 7 Keine Strafe ohne Gesetz

Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung

Art. 11 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Art. 12 Recht auf Eheschließung

Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde

Art. 14 Diskriminierungsverbot

Art. 15 Abweichen im Notstandsfall

Art. 16 Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen

Art. 17 Verbot des Mißbrauchs der Rechte

Art. 18 Begrenzung der Rechtseinschränkungen

Abschnitt II

Art. 19 Errichtung des Gerichtshofs

Art. 20 Zahl der Richter

Art. 21 Voraussetzungen für das Amt

Art. 22 Wahl der Richter

Art. 23 Amtszeit und Entlassung

Art. 24 Kanzlei und Berichterstatter

Art. 25 Plenum

Art. 26 Einzelrichterbesetzung, Ausschüsse, Kammern und Große Kammer

Art. 27 Befugnisse des Einzelrichters

Art. 28 Befugnisse der Ausschüsse

Art. 29 Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit

Art. 30 Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer

Art. 31 Befugnisse der Großen Kammer

Art. 32 Zuständigkeit des Gerichtshofs

Art. 33 Staatenbeschwerden

Art. 34 Individualbeschwerden

Art. 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Art. 36 Beteiligung Dritter

Art. 37 Streichung von Beschwerden

Art. 38 Prüfung der Rechtssache

Art. 39 Gütliche Einigung

Art. 40 Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht

Art. 41 Gerechte Entschädigung

Art. 42 Urteile der Kammern

Art. 43 Verweisung an die Große Kammer

Art. 44 Endgültige Urteile

Art. 45 Begründung der Urteile und Entscheidungen

Art. 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile

Art. 47 Gutachten

Art. 48 Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs

Art. 49 Begründung der Gutachten

Art. 50 Kosten des Gerichtshofs

Art. 51 Vorrechte und Immunitäten der Richter

Abschnitt III

Art. 52 Anfragen des Generalsekretärs

Art. 53 Wahrung anerkannter Menschenrechte

Art. 54 Befugnisse des Ministerkomitees

Art. 55 Ausschluß anderer Verfahren zur Streitbeilegung

Art. 56 Räumlicher Geltungsbereich

Art. 57 Vorbehalte

Art. 58 Kündigung

Art. 59 Unterzeichnung und Ratifikation

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