Artikel 1
Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

Rechtsprechung zu Art. 1 MRK

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerfG, Gelbe-Seiten-Eintrag des Rechtsanwalts, 21.11.02
    Art. 12 GG, § 7 BORA, Werbebeschränkungen;
    Art. 1 ff MRK, die Rechtsprechung des EuGMR ist von deutschen Gerichten auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beachten

  • BVerfG, politische Isolierung Österreichs, 14.8.01 (NJW 2001, 3534)
    Art. 25 GG, zur Frage, ob der Einzelne Rechte aus der Menschenrechtskonvention (Art. 1 ff MRK) auch im Wege der Verfassungsbeschwerde, gestützt auf Art. 2 I GG, geltend machen kann (offengelassen)

Literatur im Internet zu Art. 1 MRK

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 1 MRK:

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