Europäische Menschenrechtskonvention
| Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) |
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Rechtsprechung zu Art. 10 MRK
331 Entscheidungen zu Art. 10 MRK in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Meinungsfreiheit bei der Strafanzeige des eigenen Arbeitgebers (whistleblowing; ...
- EGMR, 14.03.2013 - 26118/10
Eon ./. Frankreich
- EGMR, 08.07.2008 - 33629/06
Verwendung des roten Sterns und Schutz der Meinungsfreiheit (Schutz und Auslegung ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 5 A 1293/11
Journalismus Foto Auskunftsanspruch Bildaufnahme Bildberichterstattung ...
- EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
von Hannover ./. Deutschland (Nr. 2)
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Urheberrecht - Veröffentlichung von Bildern und zeitgeschichtliches Geschehen
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 52/06
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 53/06
Persönlichkeitsschutz von sog. Personen der Zeitgeschichte
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
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Literatur im Internet zu Art. 10 MRK
- Verfassungsrechtliche Interessenabwägung im Informationsrecht (KritV 1999, 239)
von Dirk Burchard (Aufsatz, PDF-Format)
Der Aufsatz definiert das Schutzgut des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und betrachtet es in seiner Wechselwirkung mit anderen grundrechtlich geschützten Interessen an Informationen.
über www.ryker.de/dirk/archiv/kritv.html - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Grundrechte
- Art. 5 I, II