Europäische Menschenrechtskonvention
| Abschnitt II - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 19 - 51) |
(1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.
(2) Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seine Durchführung.
(3) Wird die Überwachung der Durchführung eines endgültigen Urteils nach Auffassung des Ministerkomitees durch eine Frage betreffend die Auslegung dieses Urteils behindert, so kann das Ministerkomitee den Gerichtshof anrufen, damit er über diese Auslegungsfrage entscheidet. Der Beschluss des Ministerkomitees, den Gerichtshof anzurufen, bedarf der Zweidrittelmehrheit der Stimmen der zur Teilnahme an den Sitzungen des Komitees berechtigten Mitglieder.
(4) Weigert sich eine Hohe Vertragspartei nach Auffassung des Ministerkomitees, in einer Rechtssache, in der sie Partei ist, ein endgültiges Urteil des Gerichtshofs zu befolgen, so kann das Ministerkomitee, nachdem es die betreffende Partei gemahnt hat, durch einen mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der zur Teilnahme an den Sitzungen des Komitees berechtigten Mitglieder gefassten Beschluss den Gerichtshof mit der Frage befassen, ob diese Partei ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 nachgekommen ist.
(5) Stellt der Gerichtshof eine Verletzung des Absatzes 1 fest, so weist er die Rechtssache zur Prüfung der zu treffenden Maßnahmen an das Ministerkomitee zurück. Stellt der Gerichtshof fest, dass keine Verletzung des Absatzes 1 vorliegt, so weist er die Rechtssache an das Ministerkomitee zurück; dieses beschließt die Einstellung seiner Prüfung.
Rechtsprechung zu Art. 46 MRK
73 Entscheidungen zu Art. 46 MRK in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
EGMR Sicherungsverwahrung
- EGMR, 02.09.2010 - 46344/06
Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert
- BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das ...
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05
Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von ...
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung
- VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06
Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung
- KG, 20.08.2009 - 22 U 81/08
Eine "gerechte Entschädigung" im Sinne von Art. 41 EMRK gehört im Falle der ...
- BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
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Literatur im Internet zu Art. 46 MRK
- Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
von Prof. Dr. Ernst Benda
AnwBl 2005, 602
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 359 Nr. 6