Bundesrepublik Deutschland
Makler- und Bauträgerverordnung
In der Fassung der Bekanntmachung vom 07.11.1990 (BGBl. I S. 2479)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2011 (BGBl. I S. 1126) m.W.v. 01.07.2011
Makler- und Bauträgerverordnung
(Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 07.11.1990 (BGBl. I S. 2479)zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2011 (BGBl. I S. 1126) m.W.v. 01.07.2011
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sicherheitsleistung, Versicherung
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger
§ 4 Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers
§ 5 Hilfspersonal
§ 6 Getrennte Vermögensverwaltung
§ 7 Ausnahmevorschrift
§ 8 Rechnungslegung
§ 9 Anzeigepflicht
§ 10 Buchführungspflicht
§ 11 Informationspflicht und Werbung
§ 12 Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen
§ 13 (weggefallen)
§ 14 Aufbewahrung
§ 15 (weggefallen)
§ 16 Prüfungen
§ 17 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 22 (Inkrafttreten)
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Literatur im Internet zur MaBV
- Der Bauträgervertrag im Spätstadium oder
Der schwierige Austausch von Geld, Land und Steinen von Dr. Klaus-R. Wagner (Aufsatz)
Aus dem Blickwinkel eines Rechtsanwaltes eines Verbraucher-Bestellers wird hinterfragt, welche Rechtsstandpunkte bei einem Bauträgervertrag für einen Verbraucher-Besteller von Bedeutung sein könnten.
über www.anwaltsnotarkammern.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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