(1) Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a der Gewerbeordnung, die dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen haben, sind von den Verpflichtungen des § 3 Abs. 1 und 2, des § 4 Abs. 1 und der §§ 5 und 6, die übrigen Gewerbetreibenden im Sinne des § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung sind von den Verpflichtungen des § 2, des § 3 Abs. 3 und der §§ 4 bis 6 freigestellt, sofern sie Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 geleistet haben. § 2 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 und 3 und Abs. 5 Satz 1 gilt entsprechend. In den Fällen des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a der Gewerbeordnung, in denen dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden soll, ist die Sicherheit aufrechtzuerhalten, bis die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 erfüllt sind und das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist. Ein Austausch der Sicherungen der §§ 2 bis 6 und derjenigen des § 7 ist zulässig.
(2) Der Gewerbetreibende ist von den in Absatz 1 Satz 1 erwähnten Verpflichtungen auch dann freigestellt, wenn es sich bei dem Auftraggeber um
| 1. | eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder | |
| 2. | einen in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragenen Kaufmann |
handelt und der Auftraggeber in gesonderter Urkunde auf die Anwendung dieser Bestimmungen verzichtet. Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 hat sich der Gewerbetreibende vom Auftraggeber dessen Eigenschaft als Kaufmann durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder dem Genossenschaftsregister nachweisen zu lassen.
Rechtsprechung zu § 7 MaBV
114 Entscheidungen zu § 7 MaBV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01
Bauvertrag - Unfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV
- BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98
Vorauszahlungsbürgschaft
- BGH, 22.10.2002 - XI ZR 393/01
Bürgschaftsrecht - Umfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 50/06
Bauträger - WEG kann Ansprüche d. Erwerbers aus Bürgschaft geltend machen
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
Wohnungseigentümergemeinschaft: Parteifähigkeit bei Geltendmachung von ...
- OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04
- BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 01.04.2004 - C-237/02
Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Vertrag ...
- EuGH, 01.04.2004 - C-237/02
- BGH, 21.01.2003 - XI ZR 145/02
Bauträger - Umfang der Bürgschaft nach § 7 MaBV
- BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07
Bauvertrag - Fälligkeit der Bürgschaft
Zum selben Verfahren:
- KG, 26.01.2007 - 6 U 128/06
Bauträger - Umfasst Bankbürgschaft bereicherungsrechtlichen Rückgewähranspruch?
- KG, 26.01.2007 - 6 U 128/06
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Literatur im Internet zu § 7 MaBV
- Sicherung der Ansprüche aus dem Werkvertrag
von RA Dr. Reinmar Wolff (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
aus: Messerschmidt/Voit , Privates Baurecht - Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, Aktualisierung Januar 2009
über rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=MesserschmitdtVoit.11 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen (AbschlagsV)
- § 1 (Zulässige Abschlagszahlungsvereinbarungen)
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