Markengesetz

   Teil 1 - Anwendungsbereich (§§ 1 - 2)   
nächste Vorschrift § 1
Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1. Marken,
2. geschäftliche Bezeichnungen,
3. geographische Herkunftsangaben.

Literatur im Internet zu § 1 MarkenG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 MarkenG:

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