Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 2 - Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung (§§ 7 - 13) |
Rechtsprechung zu § 11 MarkenG
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 11 MarkenG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 11 MarkenG
Querverweise
Auf § 11 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
- MarkenG
- Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz
- Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
- § 13 (Sonstige ältere Rechte)
- Schutzinhalt; Rechtsverletzungen
- § 17 (Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter)
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Eintragungsverfahren
- § 42 (Widerspruch)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
- § 150 (Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003)
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