Markengesetz
| Teil 5 - Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken (§§ 107 - 125i) |
| Abschnitt 1 - Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen (§§ 107 - 118) |
Rechtsprechung zu § 117 MarkenG
2 Entscheidungen zu § 117 MarkenG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
- OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00
Verwechslungsgefahr einer Funksenderbezeichnung mit einer für einen Radiosender ...
Gesetzesmaterialien zu § 117 MarkenG
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7.7.2008, in Kraft getreten am 1.9.2008:
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 20.06.2007 (via Bundestag)
Literatur im Internet zu § 117 MarkenG
Querverweise
Auf § 117 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
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