Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 2 - Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung (§§ 7 - 13) |
Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.
Rechtsprechung zu § 12 MarkenG
46 Entscheidungen zu § 12 MarkenG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG München I, 04.03.1999 - 17 HKO 18453/98
Löschungsanspruch einer älteren Internet-Domain gegenüber einer ...
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08
Peek & Cloppenburg II
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Architekten und Ingenieure - "Balthasar-Neumann-Preis": Schutzfähiger Werktitel?
- BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00
Markenrecht - Verwechslungsgefahr für Firmennamen
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
Seicom
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ...
- LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 317/11
Wendler bleibt Wendler
- OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 214/01
UWG -Recht; Verbraucherrecht; Computerrecht
- OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
Anspruch auf Übertragung einer Marke wegen Unlauterkeit und gezielter Behinderung ...
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