Markengesetz
| Teil 6 - Geographische Herkunftsangaben (§§ 126 - 139) |
| Abschnitt 1 - Schutz geographischer Herkunftsangaben (§§ 126 - 129) |
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Literatur im Internet zu § 129 MarkenG
- Der Schutz der geographischen Herkunftsangaben von RA'in Regine Filler (Aufsatz)
Ausführliche juristische Auseinandersetzung mit geographischen Herkunftsangaben, als Angabe von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern bzw. um sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
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