Markengesetz
| Teil 7 - Verfahren in Kennzeichenstreitsachen (§§ 140 - 142) |
Ansprüche, welche die in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse betreffen und auf Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gegründet werden, brauchen nicht im Gerichtsstand des § 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht zu werden.
Rechtsprechung zu § 141 MarkenG
9 Entscheidungen zu § 141 MarkenG in unserer Datenbank:
- LG Bonn, 24.10.2011 - 1 O 430/10
- LG Leipzig, 12.09.2006 - 5 O 1174/06
- LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96
epson.de
- OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07
Zur Erstattung von Rechts- und Patentanwaltskosten für Abschlusserklärung nach ...
- LG Erfurt, 31.01.2002 - 3 O 2554/01
Eine Stadt hat keinen Anspruch auf eine gleichlautende Domain
- LG Hamburg, 22.03.2001 - 315 O 856/00
Schuhmarkt.de
- LG Düsseldorf, 12.05.2000 - 38 O 12/00
- LG Bremen, 12.11.1998 - 12 O 428/98
- LG Berlin, 19.11.1996 - 16 O 49/96
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Köln
26.05.2012
26.05.2012
München, Frankfurt, Düsseldorf
24.05.2012
24.05.2012
Studentische Aushilfe (w/m) Schwerpunkt IT-Recht
ClaraNet GmbH
ClaraNet GmbH
Frankfurt
11.05.2012
11.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 141 MarkenG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen