Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 3 - Schutzinhalt; Rechtsverletzungen (§§ 14 - 19d) |
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur widerrechtlichen Kennzeichnung der Waren gedient haben.
(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch nehmen.
(3) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 18 MarkenG
85 Entscheidungen zu § 18 MarkenG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94
Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände
- OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 184/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine auf die historische ...
- OLG Köln, 18.08.2005 - 6 U 48/05
Lagerkosten nach markenrechtlicher Grenzbeschlagnahme
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
Wettbewerbsrecht - Vernichtung rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03
Parfümtestkäufe
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
Markenrecht - Keine Markenerschöpfung bei Entfernung der Herstellernummer
- BGH, 06.10.2011 - I ZR 6/10
Echtheitszertifikat
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 160/08
Keine Erschöpfung bei nachträglicher Hinzufügung eines Echtheitszertifikats ...
- OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 160/08
- OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
Abhängigkeit der Umstände der markenrechtlichen Erschöpfung eines ...
Gesetzesmaterialien zu § 18 MarkenG
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 20.06.2007 (via Bundestag)
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Querverweise
- MarkenG
- Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz
- Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken
- Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen
- § 117 (Ausschluß von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung)
- Gemeinschaftsmarken
- § 125b (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes)
- Geographische Herkunftsangaben
- Schutz geographischer Herkunftsangaben
- § 128 (Ansprüche wegen Verletzung)
- Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
- § 135 (Ansprüche wegen Verletzung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
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