Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 3 - Schutzinhalt; Rechtsverletzungen (§§ 14 - 19d) |
Rechtsprechung zu § 19d MarkenG
Entscheidung zu § 19d MarkenG in unserer Datenbank:
- BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Gesetzesmaterialien zu § 19d MarkenG
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7.7.2008, in Kraft getreten am 1.9.2008:
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 20.06.2007 (via Bundestag)
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