Markengesetz

   Teil 1 - Anwendungsbereich (§§ 1 - 2)   
§ 2
Anwendung anderer Vorschriften

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.

Rechtsprechung zu § 2 MarkenG

144 Entscheidungen zu § 2 MarkenG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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