Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 1 - Marken und geschäftliche Bezeichnungen; Vorrang und Zeitrang (§§ 3 - 6) |
(1) Ist im Falle des Zusammentreffens von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und 13 nach diesem Gesetz für die Bestimmung des Vorrangs der Rechte ihr Zeitrang maßgeblich, wird der Zeitrang nach den Absätzen 2 und 3 bestimmt.
(2) Für die Bestimmung des Zeitrangs von angemeldeten oder eingetragenen Marken ist der Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) oder, falls eine Priorität nach § 34 oder nach § 35 in Anspruch genommen wird, der Prioritätstag maßgeblich.
(3) Für die Bestimmung des Zeitrangs von Rechten im Sinne des § 4 Nr. 2 und 3 und der §§ 5 und 13 ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das Recht erworben wurde.
(4) Kommt Rechten nach den Absätzen 2 und 3 derselbe Tag als ihr Zeitrang zu, so sind die Rechte gleichrangig und begründen gegeneinander keine Ansprüche.
Rechtsprechung zu § 6 MarkenG
138 Entscheidungen zu § 6 MarkenG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG München I, 04.03.1999 - 17 HKO 18453/98
Löschungsanspruch einer älteren Internet-Domain gegenüber einer ...
- KG, 21.01.2000 - 5 U 8730/99
Kennzeichnungskraft einer Buchstabenkombination
- OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch ...
- OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98
Streit um "emergency.de"
- OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
Seicom
- OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung ...
- OLG Hamburg, 13.09.2007 - 3 U 240/05
Wettbewerbsrecht: Behinderung der FIFA durch Markenanmeldung zur Fußball-WM
- LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 432/98
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 04.07.2000 - 20 U 115/99
Schutz von Unternehmenskennzeichen
- OLG Düsseldorf, 04.07.2000 - 20 U 115/99
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Querverweise
- MarkenG
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Eintragungsverfahren
- § 37 (Prüfung auf absolute Schutzhindernisse)
- Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken
- Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
- § 125 (Umwandlung einer internationalen Registrierung)
- Übergangsvorschriften
- § 156 (Prüfung angemeldeter Marken auf absolute Schutzhindernisse)
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