Markengesetz
| Teil 3 - Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32 - 96) |
| Abschnitt 4 - Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt (§§ 56 - 65) |
Im Verfahren vor dem Patentamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.
Rechtsprechung zu § 64a MarkenG
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