Markengesetz
| Teil 3 - Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32 - 96) |
| Abschnitt 7 - Gemeinsame Vorschriften (§§ 91 - 96) |
Literatur im Internet zu § 93 MarkenG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 93 MarkenG:
- MarkenG
- Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken
- Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen
- § 107 (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprache)
- Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
- § 119 (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Gerichtssprache
- § 184 (zu § 93 S. 2)
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