Bundesrepublik Deutschland
Mutterschutzgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.03.2009 (BGBl. I S. 550) m.W.v. 01.01.2009 (rückwirkend)
Mutterschutzgesetz
(Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318)zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.03.2009 (BGBl. I S. 550) m.W.v. 01.01.2009 (rückwirkend)
1. AbschnittAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
2. AbschnittBeschäftigungsverbote (§§ 3 - 8)
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
§ 7 Stillzeit
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
2a. AbschnittMutterschaftsurlaub (§§ 8a - 8d)
3. Abschnitt
4. AbschnittLeistungen (§§ 11 - 17)
§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Mutterschaftsgeld
§ 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
§ 15 Sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 16 Freistellung für Untersuchungen
§ 17 Erholungsurlaub
5. AbschnittDurchführung des Gesetzes (§§ 18 - 20)
6. Abschnitt
7. AbschnittSchlußvorschriften (§§ 24 - 25)
Literatur im Internet zum MuSchG
- Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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