Mutterschutzgesetz
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2) |
(1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.
(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
(3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
| 1. | den Arbeitgeber zu verpflichten, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter oder ihrer Kinder Liegeräume für diese Frauen einzurichten und sonstige Maßnahmen zur Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Grundsatzes zu treffen, | |
| 2. | nähere Einzelheiten zu regeln wegen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beurteilung einer Gefährdung für die werdenden oder stillenden Mütter, zur Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und zur Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmerinnen nach Maßgabe der insoweit umzusetzenden Artikel 4 bis 6 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. EG Nr. L 348 S. 1). |
(5) Unabhängig von den auf Grund des Absatzes 4 erlassenen Vorschriften kann die Aufsichtsbehörde in Einzelfällen anordnen, welche Vorkehrungen und Maßnahmen zur Durchführung des Absatzes 1 zu treffen sind.
Rechtsprechung zu § 2 MuSchG
11 Entscheidungen zu § 2 MuSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Bremen, 28.08.1996 - 2 Sa 341/95
Mutterschutzlohn: Voraussetzungen des Anspruchs
- BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89
Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung
- LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05
Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots
- LAG Hamm, 01.08.2006 - 9 Sa 1434/05
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung ...
- LAG Hamm, 05.09.2006 - 9 Sa 2073/05
Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
Kindes- und Verwandtenunterhalt: Grenzen der Ersatzhaftung der Eltern einer ...
- LAG Hamm, 27.11.2002 - 9 Sa 476/02
Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den ...
- ArbG Hamburg, 04.12.1995 - 21 Ca 290/95
Bestimmungsrecht über Arbeitszeit
- BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92
Urlaub während eines Beschäftigungsverbots?
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
27.05.2012
Röhrborn Biester Juli Arbeitsrecht
27.05.2012
Allen & Overy
27.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen