Bundesrepublik Deutschland

Nachweisgesetz
(Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946), in Kraft getreten am 28.07.1995

zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2001 (BGBl. I S. 1542) m.W.v. 01.08.2001

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Nachweispflicht

§ 3 Änderung der Angaben

§ 4 Übergangsvorschrift

§ 5 Unabdingbarkeit

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