Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e) |
| Zehnter Abschnitt - Kosten (§§ 105 - 109a) |
| III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 109) |
(1) Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung
| 1. | des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder | |
| 2. | des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist |
im Verfahren nach § 62 aufgehoben, so gilt auch für die Kosten und Auslagen dieses Verfahrens die abschließende Entscheidung nach § 464 Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung.
(2) Wird der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid verworfen (§§ 70, 74 Abs. 2), so trägt er auch die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
Rechtsprechung zu § 109 OWiG
9 Entscheidungen zu § 109 OWiG in unserer Datenbank:
- AG Frankenthal, 29.04.2005 - 5189 Js 16685/04
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, ...
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 RBs 55/12
Verwerfungsurteil, genügende Entschuldigung, Anforderungen, Urteilsgründe
- LG Braunschweig, 17.04.2008 - 2 Qs 40/08
Bußgeldverfahren; Gebührebemessung; Bedeutung der Angelegenheit; ...
- OLG Hamm, 15.12.2011 - 5 RBs 185/11
Hauptverhandlung, Ausbleiben, Erledigung beruflicher Angelegenheiten
- AG Wuppertal, 10.12.2010 - 27 OWi 191/10
Verkehrsrecht
- AG Bad Oldesloe, 25.08.2008 - 3 OWi 193/08
- KG, 19.06.2006 - 2 Ss 87/06
Bußgeldverfahren: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des ...
- KG, 23.09.1998 - 3 Ws (B) 476/98
- AG Freiberg, 08.04.1997 - 4 OWi 10/97
Ordnungswidrigkeitenrecht: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei vorheriger ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Querverweise
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Fälligkeit
- § 8 S. 2 (Strafsachen, Bußgeldsachen) (zu § 109 II)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen