Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e) |
| Erster Abschnitt - Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 - 45) |
Rechtsprechung zu § 40 OWiG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 40 OWiG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 40 OWiG
Querverweise
Auf § 40 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 40 OWiG:
- OWiG
- Allgemeine Vorschriften
- Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
- § 21 (Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit) (zu §§ 40 ff)
- Bußgeldverfahren
- Bußgeld- und Strafverfahren
- § 82 (Bußgelderkenntnis im Strafverfahren)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 152
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